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Als Vertragsheim des Landes ist eine Verrechnung
mit den
Bezirkshauptmannschaften in NÖ möglich.
Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz in NÖ seit mind. 3 Jahren
Kein eigenes Vermögen
Vermögen wurde innerhalb der letzten 5 Jahre nicht
übertragen ( z.B. Haus, Grund etc. )
Die Person welche einen Aufnahmeantrag stellt, bezieht
mindestens ein Pflegegeld der Stufe 3
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Niederösterreich
Bezirkshauptmannschaft
Wr. Neustadt
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