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Als Vertragsheim des Landes ist eine Verrechnung mit den
Bezirkshauptmannschaften in NÖ möglich.

Voraussetzungen:

Hauptwohnsitz in NÖ seit mind. 3 Jahren
Kein eigenes Vermögen
Vermögen wurde innerhalb der letzten 5 Jahre nicht
übertragen ( z.B. Haus, Grund etc. )


Die Person welche einen Aufnahmeantrag stellt, bezieht
mindestens ein Pflegegeld der Stufe 3


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Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt

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